Religionslehre
Der Religionsunterricht am Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium will in ökumenischem Geiste den Glaubensdialog mit den jungen Menschen führen, ihren Alltag mit Aspekten des christlichen Glaubens verbinden und deuten helfen, sowie Orientierung geben in zunehmend schwierigen Lebenssituationen.
Religiöse Kompetenz ist mehr als reines Sachwissen, mehr als Bibelkunde, Kirchengeschichte oder Kenntnisse von anderen Religionen und Weltanschauungen; sie ist auch mehr als eine Einführung in die religiöse Prägung unserer abendländischen Kultur.
Sie will zunächst einmal Werteerziehung sein. Religionsunterricht, wie ihn die Lehrer an unserer Schule verstehen, möchte künftige Erwachsene zu einem verantworteten Leben in Schlüsselstellungen einer globalisierten Gesellschaft befähigen, eine Herausforderung, die immer mehr reflektierte ethische Kompetenz verlangt. Dabei besinnt sich der Unterricht ganz bewusst auf das Handeln Jesu und sieht sich von seinem Geiste getragen.
Gerade deshalb soll Religionsunterricht natürlich auch Freude an spielerischen und kreativen Elementen fördern, er verlangt aber die Haltung eines kritischen und an tiefergehenden Fragen interessierten Gymnasiasten; Religion wird in allen Jahrgangsstufen zweistündig unterrichtet und ist auch in allen Jahrgangsstufen versetzungsrelevant.
LEHRBÜCHER UND MATERIALIEN
Evangelische Religionslehre
05. Klasse: Moment mal! 5 (Klett Verlag)
06. Klasse: theologisch Band 6 (C.C. Buchner Verlag)
07. Klasse: Ortswechsel 7+ (Claudius Verlag)
08. Klasse: theologisch Band 8 (C.C. Buchner Verlag)
09. Klasse: Ortswechsel 9+ (Claudius Verlag)
10. Klasse: Ortswechsel 10 (Claudius Verlag)
11. Klasse: Ortswechsel 11 (Claudius Verlag)
12. Klasse: Ortswechsel 12 (Claudius Verlag)
12. Klasse: Nachdenklich handeln (Vandenhoeck & Ruprecht)
NOTENGEBUNG
Die Notengebung erfolgt, wie in der GSO vorgeschrieben, in der Regel in sog. “kleinen Leistungsnachweisen”, d.h. in schriftlichen Aufgaben (früher: “Stegreifaufgaben”) und in Abfragen, die sich über den Stoff der zwei zurückliegenden Stunden sowie über Grundwissen erstrecken; außerdem werden Mitarbeitsnoten erhoben. Die Details der Notenerstellung geben die Religionslehrer am Anfang des Jahres bekannt.
Weitere rechtliche Bestimmungen zum Religionsunterricht können in Art. 46,1 BayEUG sowie §37, §45 und §46 GSO nachgelesen werden.
Das Grundwissen, das die Schülerinnnen und Schüler im Laufe eines Schuljahres im Fach Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre erwerben sollen, befindet sich jeweils am Ende eines Kapitels im Schulbuch und kann dort nachgeschlagen werden. Über die im evangelischen Religionsunterricht angewandten Methoden kann man sich jeweils am Ende des Schulbuches unter der Überschrift: Methoden, Lexikon, Register, Bilder und Texte informieren.
MITGLIEDER DER FACHSCHAFT
Name | Funktion |
---|---|
Prof. Dr. Rudolf-Christian Henning | Fachschaftsleitung Ev. Religionslehre |
Ulrich Jobst | Pfarrer |
StDin Helga Lormes | |
OStR Dr. Peter Prokisch | |
StRin Anna Stadelmann (in Elternzeit) | |
StD Stephan Walther | Fachschaftsleitung Kath. Religionslehre |
Ulrich Winkler | Pfarrer |
AKTUELLES AUS DER FACHSCHAFT
Wir am MGF wollen alle Ziele, die wir auf unserer Startseite formuliert haben, zunächst einmal und vordringlich durch die Unterrichtsstunden selbst erreichen; daneben haben sich für und auch von unseren Schülern am MGF etabliert: Schulgottesdienste (die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist gemäß GSO sogar „zu ermöglichen und zu fördern.“), Advents- und Fastenandachten, Einkehrtage der 6. Klassen, Projektarbeiten, Exkursionen (z.B. zu Klöstern und Kirchen), Besuche von Zeitzeugen der Weltkirche (Priester aus Lateinamerika, Leiterinnen von AIDS-Projekten in Südafrika, Mitarbeiter des Hospizvereins u.a.); selbstverständlich sind auch persönliche Gespräche zwischen Schülern und Religionslehrern.
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